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   BSG, 17.12.1996 - 12 BK 30/96   

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https://dejure.org/1996,13134
BSG, 17.12.1996 - 12 BK 30/96 (https://dejure.org/1996,13134)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1996 - 12 BK 30/96 (https://dejure.org/1996,13134)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 12 BK 30/96 (https://dejure.org/1996,13134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung; Auslegung des Wortlauts des § 240 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Einzahlung eines Zuschusses des Rentenversicherungsträgers in die Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 6/90

    Beitragsbemessung für freiwillig krankenversicherte, noch erwerbstätige Rentner

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 BK 30/96
    Der Senat mißt der Rechtssache unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Antwort auf die zur Auslegung des § 240 Abs. 3 SGB V aufgeworfene Rechtsfrage unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ist und die Fragen im übrigen bereits revisionsgerichtlich geklärt sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 393a Nr. 1 und BSG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 12 RK 11/90 - USK 91150 = Die Beiträge 1993, 125).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. April 1991 (SozR 3-2200 § 393a Nr. 1), das, anders als die Beschwerde meint, auch zu dem seit 1. Januar 1989 anzuwendenden Recht ergangen ist, den Zweck der Regelung des § 240 Abs. 3 SGB V in der hier vertretenen Auslegung dargestellt und ausgeführt, daß und warum eine andere Lösung unbillig wäre.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Vorschrift über die Gewährung des Beitragszuschusses (§ 83e Abs. 1 Nr. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes (nur) die rentenrechtliche, nicht dagegen die krankenversicherungsrechtliche Position regelt (BSG SozR 3-2200 § 393a Nr. 1 S 3f).

    Daher kann, wie der Senat entschieden hat (BSG SozR 3-2200 § 393a Nr. 1 S 4 f), nicht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) hergeleitet werden, daß der Zuschuß - wirtschaftlich gesehen - dem Rentner zufließen muß, wenn er aufgrund einer Erwerbstätigkeit bereits Höchstbeiträge entrichtet.

    Hieraus ergibt sich auch der rechtfertigende Grund iS des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) für die Regelung, den Beitragszuschuß der Krankenversicherung auch dann zuzuführen, wenn die Rente aus der Beitragsbemessung herausfällt, weil schon mit dem Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird (BSG SozR 3-2200 § 393a Nr. 1 S 4 f).

  • BSG, 19.12.1991 - 12 RK 11/90

    Klage gegen die Aufforderung zur Abführung eines Beitragszuschusses an die

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 BK 30/96
    Der Senat mißt der Rechtssache unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Antwort auf die zur Auslegung des § 240 Abs. 3 SGB V aufgeworfene Rechtsfrage unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ist und die Fragen im übrigen bereits revisionsgerichtlich geklärt sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 393a Nr. 1 und BSG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 12 RK 11/90 - USK 91150 = Die Beiträge 1993, 125).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 49/08

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung bei Bezug von

    Dies widerspricht der Zweckbestimmung des Beitragszuschusses des Rentenversicherungsträgers und rechtfertigt die entgegenstehende Regelung des Gesetzgebers (vgl. auch Beschluss des BSG vom 17. Dezember 1996, 12 BK 30/96).
  • LSG Thüringen, 20.03.2020 - L 2 KR 181/20

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Bescheid über Zuschuss zur

    Hier eine Gleichbehandlung zu erreichen, war und ist Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 6/90 -, SozR 3-2200 § 393a Nr. 1, Rn. 14 - 15; BSG, Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 12 BK 30/96 -, Rn. 5, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - L 5 KR 68/04

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung bei Bezug von

    Dies widerspricht der Zweckbestimmung des Beitragszuschusses des Rentenversicherungsträgers und rechtfertigt die entgegenstehende Regelung des Gesetzgebers (BSG a.a.O., vgl. auch Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 12 BK 30/96 -).
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